Fallert Motorrad Touren

AGB


Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Annahme des Vertrages
1.1. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung nehmen Sie unsere Vertragbedingungen an.
1.2. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Reisebestätigung.


2. Bezahlung
2.1. Sie können den Reisepreis sofort bei Vertragsabschluss bezahlen oder spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt dann umgehend.
2.2. Bei Nichtzahlung sind wir zur Aushändigung der Unterlagen nicht verpflichtet; wir können Ihnen in diesem Fall eine Nachfrist setzen. Haben Sie auch innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, können wir vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2.3. Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.

3. Leistungen / Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Angaben auf unserer Homepage bzw. dem Anmeldeformular. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren werden. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen Ihrerseits ist nicht möglich. 3.2. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.


4. Mindestteilnehmerzahl Bei allen unseren Touren ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin, können wir von dem Vertrag zurücktreten. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten.

5. Maximale Teilnehmerzahl Bei allen unseren Touren gibt es eine maximale Teilnehmerzahl. Bei deren Erreichen treten wir den gemeinsamen Vertrag nicht an und informieren Sie schriftlich hierüber.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der unter Ziffer 9.2 genannten Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.
6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder gemäß §651 I BGB laut folgender Aufstellung verlangen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen.
6.3. Storno-Entgelt. ab 69. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises; ab 49. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises; ab 29. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises; ab 14. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
6.4. Ersatzpersonen Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir erheben für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungs- Entgelt von 50 Euro pro Person. Für diese Kosten wie auch für den gesamten Reisepreis haften Sie und Ihre Ersatzperson als Gesamtschuldner.


7. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis.

8. Haftung
8.1. Sie sind für Ihre Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn Sie dem Reiseleiter folgen. Sie übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verant wortung für alle von Ihnen eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz.
8.2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschänkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
8.3. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.
 8.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.


9. Gewährleistungs-/ Mitwirkungspflicht
9.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
9.2. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, können Sie inner halb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Ihre Beanstandungen müssen Sie unverzüglich der zuständigen Reiseleitung oder unserem Leistungsträger anzeigen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Können Reiseleitung oder Leistungsträger keine Abhilfe schaffen, müssen uns die Beanstandungen unverzüglich, möglichst schriftlich (Telefax, Telegramm, mail), mitgeteilt werden.
9.3. Auf Ihr Verlangen hat unsere zuständige Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben die Reiseleiter bzw. der Leistungsträger nicht.
9.4. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
9.5. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
9.6. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
10.2. Ihre vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren nach einem Jahr (§651g Abs.2 i.V.m.§651 m. Satz 2 BGB) beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.


11. Versicherungen
11.2. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen, ihr Abschluss über ein Versicherungsunternehmen bei Ihnen vor Ort wird unbedingt empfohlen!
11.3. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reiseveranstalter ist mit der Schadenregulierung nicht befasst.


12. Gerichtsstand Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist Achern. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Achern.

Veranstalter: Fallert Touren D-77887 Sasbachwalden
Stand: 30. November 2008